Arbeitsweise
Die therapeutische Beziehung bildet die Grundlage meines Arbeitsansatzes und ist entscheidend für den Erfolg der Behandlung. Ein empathischer, vertrauensvoller und respektvoller Umgang schafft einen Raum, in dem sich junge Patient*innen sicher und verstanden fühlen. Nur so können sie sich mit ihren Herausforderungen auseinandersetzen und an den zugrunde liegenden Problemen arbeiten, was die Grundlage für nachhaltige Veränderungen und eine stabile psychische Gesundheit bildet.
Ich arbeite integrativ, indem ich verhaltenstherapeutische Methoden mit Ansätzen der dritten Welle und Hypnotherapie kombiniere. Hypnotherapie spricht unbewusste Ressourcen an und hilft, emotionale Blockaden zu lösen. Hypnotherapie kann insbesondere bei psychosomatischen Beschwerden, Angststörungen und Belastungsreaktionen unterstützend wirken, indem sie eine entspannte und fokussierte Haltung fördert.
Besonders bei jüngeren Kindern kommen spielerische Elemente zum Einsatz, um emotionale Themen aufzugreifen und die Therapie für das Kind verständlich und greifbar zu machen. Dies erleichtert den Zugang zur inneren Welt des Kindes.
Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Als Grundlage meiner Therapie verwende ich die Verhaltenstherapie, eine wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Methode zur Behandlung psychischer Störungen. Sie geht davon aus, dass psychische Probleme häufig durch erlernte, ungesunde Verhaltensweisen und Denkmuster entstehen, die im Laufe der Zeit aufrechterhalten werden.
Ziel der Verhaltenstherapie
Das Ziel der Verhaltenstherapie ist es, diese problematischen Verhaltensweisen und Denkmuster zu verändern, indem neue, gesunde Verhaltensweisen erlernt und negative Gedanken umstrukturiert werden.
Die Dritte Welle der Verhaltenstherapie
Im Laufe der Jahre wurde die klassische Verhaltenstherapie weiterentwickelt, und die dritte Welle der Verhaltenstherapie stellt eine bedeutende Erweiterung dar. Sie baut auf den klassischen Ansätzen auf und integriert zusätzlich Achtsamkeit, Akzeptanz sowie ein vertieftes Verständnis für die Bedeutung von Emotionen und Kognitionen. Diese Erweiterung ermöglicht es, den therapeutischen Prozess individueller und ganzheitlicher zu gestalten und langfristig zu stabilisieren.
Elternarbeit
Ein wichtiger Bestandteil der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, die aktiv in den Therapieprozess eingebunden werden. Die Elternarbeit kann ebenfalls im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden, wodurch den Eltern eine flexible und ortsunabhängige Teilnahme am Therapieprozess ermöglicht wird, was den Zugang zur Behandlung erleichtern kann.
Besondere Interessenschwerpunkte
Behandlung von:
Mobbing-, Selbstwert- und Bindungsproblemen
Zwängen
Psychosomatischen Störungen
Belastungen bei Tod, Trauer und Abschied
Trennungsängsten und sozialen Ängsten
Ergänzende Leistungen
Klinische Hypnose (DGH)
Expositionstherapie
Psychologische (Leistungs-)Diagnostik
Spieltherapeutisches Arbeiten
Therapieplatz und Übernahme in die Behandlung
Nach einer Psychotherapeutischen Sprechstunde besteht die Möglichkeit, direkt in eine Therapie übernommen zu werden, sofern ein Therapieplatz verfügbar ist. Die Behandlung erfolgt in der Regel einmal wöchentlich.
Sollte kein Therapieplatz frei sein, kann nach mindestens einer Sprechstunde eine Bescheinigung ausgestellt werden, die eine Psychotherapie empfiehlt. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich bei einer Kollegin oder einem Kollegen um einen Therapieplatz bemühen oder direkt bei der zuständigen Krankenkasse oder Kassenärztlichen Vereinigung nach einem freien Therapieplatz erkundigen.
Videosprechstunde
Nach Vereinbarung sind Videosprechstunden durch meine Praxis möglich. Insbesondere Eltern und Jugendliche können hierbei von zuhause aus Behandlungstermine wahrnehmen.
Für die technische Realisierung nutzt die Praxis einen durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifizierten Anbieter. Für die Videosprechstunde ist eine von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten, also in der Regel von Mutter und Vater, notwendig. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Eltern getrennt leben, das Sorgerecht aber gemeinsam ausüben.
Informationen zu den technischen Erfordernissen und Rahmenbedingungen der Videosprechstunden finden Sie hier: https://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_Videosprechstunde.pdf
Anforderungen an telemedizinische Leistungen:
Meine Praxis richtet sich grundsätzlich nach den Anforderungen, wie sie in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte gesetzlich geregelt sind. Dazu gehören insbesondere:
- Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten.
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht von Patient*innen.
- Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein.
- Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein und muss gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.
Wer übernimmt die Kosten für die Psychotherapie?
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, vollständig übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen.
Private Krankenversicherung
Bei den privaten Krankenkassen entspricht der Umfang der Kostenübernahme dabei dem Tarif, den die Versicherten mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben, von der Beihilfe und den meisten privaten Krankenversicherungen werden sie vollständig übernommen.
Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich auch immer die Möglichkeit, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall besteht ein Behandlungsvertrag zwischen den Sorgeberechtigten und dem Therapeuten und alle weiteren Formalitäten entfallen. Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) einschließlich ihrer Erweiterung vom Juli 2024.